Beschwerdebeauftragter
Gemäß dem Digital Personal Data Protection Act, 2023 (Indien), §8.5 und §10, sowie Art. 27 DSGVO für Personen mit Wohnsitz in der EU. Personen mit Wohnsitz in Australien, Neuseeland und den USA können diesen Kanal ebenfalls für datenschutzbezogene Beschwerden nutzen.
- Name
- Rishu Kalra — Grievance & Privacy Officer, Pairox Pty Ltd
- privacy@coutari.ai (für DPDP-Beschwerden: grievance@coutari.ai)
- Telefon
- +61 402 614 311
- Postanschrift
- 4 Lorikeet St, Glenwood NSW 2768, Australia
Antwortfrist: Wir bestätigen jede Beschwerde innerhalb von 48 Stunden und erteilen innerhalb von 30 Tagen eine inhaltliche Antwort, entsprechend §13 DPDP Act. Benötigen wir zusätzliche Informationen, ist die Frist bis zu Ihrer Antwort gehemmt.
Eskalation: Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich in der im DPDP Act und den zugehörigen Rules vorgesehenen Weise an das Data Protection Board of India wenden. Personen mit Wohnsitz in Australien können eine Beschwerde beim Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) einreichen. Personen mit Wohnsitz in Neuseeland können sich an das Office of the Privacy Commissioner wenden. Personen mit Wohnsitz in den USA können sich an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ihres Bundesstaates oder an die zuständigen Verbraucherschutzstellen wenden.
Was anzugeben ist
- Die in Ihrem Coutari.ai-Konto registrierte E-Mail-Adresse.
- Die Art des Anliegens — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerruf der Einwilligung oder Beschwerde.
- Alle unterstützenden Angaben (Buchungsnummer, Rechnungsnummer, Screenshots).
Antwortfristen
Wir bestätigen jede Beschwerde innerhalb von 48 Stunden und erteilen innerhalb von 30 Tagen eine inhaltliche Antwort, entsprechend DPDP §13. Benötigen wir zusätzliche Informationen, ist die Frist bis zu Ihrer Antwort gehemmt.
Eskalation
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich in der im DPDP Act und den zugehörigen Rules vorgesehenen Weise an das Data Protection Board of India wenden. Personen mit Wohnsitz in der EU können bei ihrer nationalen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO einreichen. Personen mit Wohnsitz in Australien können sich an das Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) wenden. Personen mit Wohnsitz in Neuseeland können sich an das Office of the Privacy Commissioner wenden. Personen mit Wohnsitz in den USA können sich an die Generalstaatsanwaltschaft ihres Bundesstaates oder an ihre Verbraucherschutzstelle wenden.
Verwandte Dokumente
- Datenschutzerklärung — vollständige DPDP-/DSGVO-Angaben.
- Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie — §7 enthält die rückerstattungsspezifische DPDP-Behandlung.
- Datenschutzeinstellungen — Datenexport und Kontolöschung im Selbstbedienungsverfahren.